AS91.00-Z-0001-01A Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen. Gefahr!

Verletzungsgefahr
durch umherfliegende Teile bei unkontrolliertem Zünden von Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten bzw. durch Lagerung mit der Austrittsfläche der Airbag-Einheit nach unten. Gefahr besteht außerdem beim Verschrotten von Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten durch kontrolliertes Zünden bei zu geringem Sicherheitsabstand oder Öffnen mit Schneidbrennern oder sonstigen Schneid- und Trennwerkzeugen, bei Verhüttung oder wenn noch nicht gezündete Teile auf Mülldeponien in Feuer oder Schwelbrände geraten.

Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen
- Ausgebaute Airbag-Einheiten stets mit der Austrittsfläche nach oben lagern.
- Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Prüf- und Montagearbeiten dürfen nur von sachkundig geschultem Personal erfolgen oder beaufsichtigt werden.
 
- Airbag- oder Gurtstraffer-Einheit unmittelbar nach der Entnahme aus dem Lagerraum montieren.
- Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten sind vor Funkenflug, offenem Feuer und Temperaturen > 100 °C zu schützen.
- Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten nicht im Fahrgastraum transportieren; nur in Original-Ersatzteilverpackung im Laderaum des Fahrzeugs rutschsicher verstauen.
- Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten nicht mit Fett, Öl oder Reinigungsmittel in Berührung bringen.
- Systemprüfung nur mit den dafür zugelassenen Prüfgeräten im eingebauten Zustand ohne Insassen durchführen.
- Erstanschluss einer Fremdstromquelle oder Batterie muss mit vorher eingeschalteter Zündung und ohne Insassen erfolgen.


- Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus einer Höhe von mehr als 0,5 m heruntergefallen sind, müssen ersetzt werden.
- : Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten müssen in der Originalverpackung über den bekannten Entsorgungsweg MeRSy (Firma Renz) der sach- und umweltgerechten Verschrottung zugeführt werden.
- In allen Ländern außer sind zur sach- und umweltgerechten Verschrottung die jeweils dort gültigen entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
- Beim Verschrotten durch kontrolliertes Zünden von Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 Metern eingehalten werden.
  Vor dem Beginn von Karosseriearbeiten oder nachträglichen Einbauten, Arbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten und Arbeiten an Bauteilen, die mit den Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in Verbindung stehen oder einen Eingriff in deren Stromkreis erfordern (z. B. beim Ausbau des Lenkrades):

- Zündschlüssel abziehen.
- Fremdstromquellen (z. B. Ladegerät) abschließen.
- Bei Arbeiten im Innenraum oder bei Schweißarbeiten Stecker vom Steuergerät abziehen.

Bei Fahrzeugen mit Keyless Go (KG)
Sicherstellen, dass keine Klemme geschaltet ist.